Rehabilitation und Anschlussbehandlung
Rehabilitation und Anschlussbehandlung

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) in der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee

Haben Sie Beschwerden mit dem Stütz- und Bewegungsapparat, bietet Ihnen eine orthopädische Rehabilitation zur Genesung ein ganzheitliches Therapieprogramm. Sie sorgt dafür, dass Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert wird. Im Gegensatz dazu erfolgt eine Anschlussheilbehandlung (AHB) im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, beispielsweise nach einer Operation. Die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee bietet Ihnen die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie erhalten eine umfassende Beratung, welche Rehabilitationsleistung oder Anschlussbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt am besten für Sie geeignet ist. Die Privatklinik Jägerwinkel hilft Ihnen auch bei der Erledigung der Formalitäten.

Wir freuen uns über Ihren Anruf: +49 8022 85649-434

Was ist eine orthopädische Rehabilitation?

Leiden Sie unter Beschwerden mit dem Stütz- und Bewegungsapparat, geht das oft mit starken Schmerzen oder Einschränkungen bei der Bewegung einher. Die Erwerbsfähigkeit kann dadurch stark eingeschränkt oder nicht mehr möglich sein. Einer Studie des Analysehauses Morgen & Morgen von 2020 zufolge stehen Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes an dritter Stelle, wenn es um die Anerkennung für eine Berufsunfähigkeit geht. Sie machen 23,76 Prozent der anerkannten Erkrankungen aus.

Mit einer orthopädischen Rehabilitation werden Ihre Beweglichkeit und Stabilität verbessert. Auch die Erwerbsfähigkeit kann wiederhergestellt werden. Die orthopädische Rehabilitation ist dann sinnvoll, wenn Sie bereits mehrmals aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates eine Krankschreibung hatten. In der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee können Sie Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch nehmen.

Im Gegensatz zu einer Anschlussheilbehandlung muss eine orthopädische Rehabilitation nicht nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgen. Eine orthopädische Rehabilitation ist auch möglich, wenn Sie starke Beschwerden mit dem Bewegungsapparat haben und daher in der Bewegung stark eingeschränkt sind. Kostenträger für eine solche Behandlung ist die Rentenversicherung. Sie müssen über Ihre Krankenkasse einen Antrag stellen, um eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) zu bekommen. Die Rehabilitation kann stationär erfolgen, doch ist auch eine ambulante Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) möglich.


Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Der Grund für den Krankenhausaufenthalt muss keine Erkrankung des Bewegungsapparates sein. Häufig erfolgt die Anschlussheilbehandlung im Anschluss an eine Operation, um die Erwerbsfähigkeit möglichst schnell wiederherzustellen. Sie kann auch im Anschluss an eine Krebsbehandlung erfolgen. Auch psychische Erkrankungen machen häufig eine Anschlussheilbehandlung erforderlich. Im Idealfall erfolgt die Anschlussheilbehandlung im Anschluss an die akute Phase der bereits behandelten Erkrankung. Genau wie die orthopädische Rehabilitation kann die Anschlussheilbehandlung stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen, abhängig von der Schwere der Erkrankung und der körperlichen Verfassung der Patientin oder des Patienten.


Unterschiede zwischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB )

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) weisen die Gemeinsamkeit auf, dass sie zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen. Sie weisen jedoch auch einige Unterschiede auf:

  • Rehabilitation ist nicht immer eine Anschlussheilbehandlung
  • Anschlussheilbehandlung ist eine spezielle Form der Rehabilitation
  • Rehabilitation erfolgt bei verschiedenen körperlichen oder psychischen Beschwerden und ist auch möglich, wenn der Patient vorher nicht im Krankenhaus behandelt wurde
  • Anschlussheilbehandlung schließt sich an einen Aufenthalt im Krankenhaus an

Leistungen bei der orthopädischen Rehabilitation

Eine orthopädische Rehabilitation dient dazu, den Bewegungsapparat zu fordern und gleichzeitig zu entlasten. Sie umfasst verschiedene therapeutische Leistungen:

  • Physiotherapie
  • Ergotherapie
  • Sport- und Bewegungstherapie
  • pflegerische Versorgung, darunter Wundversorgung
  • ärztliche Versorgung und Beratung
  • Sozialdienst und psychologische Beratung
  • Orthopädietechnik
  • Gesundheitsbildung und Ernährungsberatung
  • Rehabilitationsnachsorge
Eine orthopädische Rehabilitation verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Expertinnen und Experten sind darauf fokussiert, Ihre Beweglichkeit und Erwerbsfähigkeit so gut wie möglich wiederherzustellen. Damit das gelingt, müssen verschiedene Therapeutinnen und Therapeuten zusammenarbeiten. Ziel ist die Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Daher wird die Physio- und Sporttherapie auch mit einer Gesundheitsbildung und Ernährungsberatung kombiniert.

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Welche Ziele verfolgt die orthopädische Rehabilitation?

Ziele der orthopädischen Rehabilitation sind:

  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit
  • Verbesserung der Bewegungs- und Haltungsmöglichkeiten
  • Erhalt der persönlichen Autonomie.
Über die orthopädische Rehabilitation muss Ihre Rentenversicherung als Kostenträger entscheiden. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Wurde die orthopädische Rehabilitation genehmigt, erfolgt eine gründliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Ziel ist die Verbesserung des Allgemeinbefindens. Es kommt nicht nur auf eine Verbesserung der Gehstrecke, eine bessere Beweglichkeit der Gelenke und der Wirbelsäule sowie eine Verbesserung der Ausdauer und Kraft an. Auch die körperliche Fitness wird verbessert. Da eine Einschränkung in der Beweglichkeit auch mit seelischen und sozialen Folgen einhergehen kann, ist auch die Minderung der körperlichen, seelischen und sozialen Krankheitsfolgen ein wichtiges Ziel der Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB).

Nach einer umfassenden Untersuchung entscheidet die Ärztin oder der Arzt über den genauen Ablauf der Rehabilitationsbehandlung. Ein komplettes Therapieprogramm wird erstellt. Zumeist erhalten Sie wöchentliche Therapiepläne. Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme wird geprüft, ob die Ziele erreicht wurden.

Wann sollte eine orthopädische Rehabilitation erfolgen?

Leiden Sie unter akuten Beschwerden oder einer chronischen Krankheit des Bewegungsapparates, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse eine orthopädische Rehabilitation beantragen. Nicht immer ist das Krankheitsbild entscheidend, ob eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) erforderlich ist. Entscheidend sind der Verlauf der Symptome und die Prognose auf eine Besserung. Sie ist sinnvoll, wenn Sie mittel- oder langfristig eine Unterstützung in Bewegung und Haltung benötigen und die Prognose auf Heilung günstig ist.

Die Rehabilitation kann im Anschluss an eine Operation erfolgen, doch ist das kein Muss. Sie erfolgt häufig nach Operationen an Gelenken oder an der Wirbelsäule sowie bei einem Bandscheibenvorfall. Auch chronische Krankheiten wie Rheuma, Arthrose oder Skoliose sind Indikationen für eine orthopädische Rehabilitation. Durch die Rehabilitationsleistung können die Beschwerden langfristig gelindert werden. Leiden Sie unter chronischen Schmerzen, ist eine Rehabilitation ratsam. Zu den Leistungen gehören eine konventionelle Schmerztherapie, aber auch eine intensive psychologische Betreuung. Die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee hat sich auf eine solche Verhaltensmedizinische Orthopädie spezialisiert.


Voraussetzungen für die orthopädische Rehabilitation

Damit Ihnen von der Krankenkasse oder Rentenversicherung als Kostenträger eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) gewährt werden kann, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen sich bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt vorstellen, der anhand der Symptome und der Erfolgsaussichten über eine orthopädische Rehabilitation entscheidet. Die Ärztin oder der Arzt muss in Folge Ihre Rehabilitationsbedürftigkeit feststellen. Sie haben Anspruch auf eine Reha, wenn Sie einen intensiven Therapieumfang benötigen. Eine weitere Voraussetzung ist die Rehabilitationsfähigkeit. Sie müssen in der Lage sein, aktiv am Therapieprogramm teilzunehmen. Schließlich muss eine positive Prognose bestehen, dass Ihre Beschwerden mit einer Rehabilitation deutlich gelindert werden können.

Neben den medizinischen und therapeutischen Voraussetzungen müssen Sie auch die versicherungstechnischen Voraussetzungen für eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) erfüllen. Sie müssen bei der Rentenversicherung und der Krankenkasse versichert sein und über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig Beiträge gezahlt haben. Die Krankenkasse oder Rentenversicherung entscheidet als Kostenträger auch darüber, ob die Behandlung stationär erfolgen sollte oder ob eine ambulante Rehabilitation ausreicht.


Anschlussheilbehandlung
Anschlussheilbehandlung

Wie läuft eine Anschlussheilbehandlung ab?

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) können auf ähnliche Weise ablaufen. Eine Anschlussheilbehandlung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei Wochen. Ist das Ziel der Anschlussheilbehandlung noch nicht erreicht, kann eine Verlängerung gewährt werden. Über eine Verlängerung entscheidet die Ärztin oder der Arzt, doch hängt die Entscheidung auch von der Rentenversicherung oder Krankenkasse als Kostenträger ab.

Die Anschlussheilbehandlung sollte im Idealfall direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen. Das ist aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Fall möglich. Der Beginn der Anschlussheilbehandlung ist auch noch bis zu zwei Wochen nach der akuten Phase, beispielsweise nach einer Operation, möglich. Aus medizinischen Gründen kann es jedoch auch Ausnahmen geben. Grundsätzlich sollte die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) nicht später als sechs Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen.

Wie die Anschlussheilbehandlung abläuft, hängt von der Grunderkrankung ab. Damit das Rehabilitationsziel erreicht wird, erstellt die Ärztin oder der Arzt einen Therapieplan, der sich üblicherweise in wöchentliche Therapiepläne gliedert. Sie werden über Ihre Erkrankung und die funktionellen Beeinträchtigungen aufgeklärt. Die Anschlussheilbehandlung umfasst nicht nur Maßnahmen zur Linderung der körperlichen Beeinträchtigungen. Damit Sie den Alltag besser meistern können, erlernen Sie auch Bewältigungsstrategien. Da es auch im Beruf zu Problemsituationen kommen kann, erlernen Sie unter Anleitung einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten auch den Umgang damit.


Wer hat Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung wird nach verschiedenen Krankheiten oder einer Operation gewährt, beispielsweise:

  • Herzinfarkt oder Herzoperation
  • rheumatische Erkrankungen
  • Erkrankungen der Wirbelsäule
  • Gelenkoperationen
  • Operationen nach Unfällen
  • gefäßchirurgische Operationen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • bösartige Tumorerkrankungen
  • Magen- und Darmoperationen
  • neurologische Erkrankungen
In einem Indikationskatalog der Rentenversicherung sind die Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung definiert. Bei den medizinischen Voraussetzungen handelt es sich um Krankheiten, für die eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll ist, und die zumeist durch einen langen Genesungsprozess gekennzeichnet sind.

Damit Ihnen eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung gewährt werden kann, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Rehabilitationsfähigkeit, sodass Sie aufgrund Ihrer körperlichen und geistigen Einschränkungen in der Lage sind, aktiv an einer Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen
  • Feststellung der Rehabilitationsbedürftigkeit durch die Ärztin oder den Arzt
  • gute Rehabilitationsprognose
  • Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben als Ziel der Rehabilitation

Wer ist Kostenträger für die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung?

Die Kosten für die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung trägt Ihre zuständige Rentenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für:

  • therapeutische Leistungen
  • medizinische Anwendungen
  • ärztliche Betreuung
  • Verpflegung
  • Unterkunft
  • Reise
Erfolgt die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) stationär, müssen Sie für die Dauer von 14 Tagen für jeden Tag eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, da Sie viele medizinische Leistungen und Medikamente in Anspruch nehmen, müssen Sie eine solche Zuzahlung nicht leisten. Haben Sie innerhalb eines Jahres bereits mehrere Anschlussheilbehandlungen und Krankenhausaufenthalte in Anspruch genommen, werden alle Tage berücksichtigt, für die Sie bereits eine Zuzahlung geleistet haben.

Wie wird die Lohnfortzahlung bei einer Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB ) organisiert?

Stehen Sie im Arbeitnehmerverhältnis, haben Sie während der Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) Anspruch auf die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Die Lohnfortzahlung erfolgt über einen Zeitraum von sechs Wochen für dieselbe Erkrankung. Waren Sie bereits aufgrund einer anderen Erkrankung krankgeschrieben oder haben Sie dafür eine Rehabilitation beansprucht, spielt das für die Lohnfortzahlung bei Ihrer aktuellen Erkrankung keine Rolle. Wird für den Krankenhausaufenthalt und die Anschlussheilbehandlung für dieselbe Krankheit der Zeitraum von sechs Wochen überschritten, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt und beträgt 75 Prozent Ihres letzten Nettolohnes. Nur dann, wenn Sie regelmäßig Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht Anspruch auf Übergangsgeld.


Wie Sie eine Anschlussheilbehandlung beantragen

Möchten Sie eine Anschlussheilbehandlung beantragen und ist die Prognose auf Erfolg günstig, wird der Antrag zumeist schon in der Klinik gestellt. Das ist wichtig, da sich die Anschlussheilbehandlung an den Krankenhausaufenthalt anschließen sollte. Da Sie selbst der Antragsteller sind, muss die Ärztin oder der Arzt in Ihrem Namen agieren und beim entsprechenden Kostenträger eine Empfehlung für eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) aussprechen. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden. Der Kostenträger muss seine Entscheidung über den Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt mitteilen.

Nicht immer muss die Entscheidung des Kostenträgers abgewartet werden. Abhängig von Ihrem Rentenversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind, können Sie direkt an den Krankenhausaufenthalt in die Reha-Einrichtung verlegt werden. Die Entscheidung des Kostenträgers wird dann erst später mitgeteilt. Ist keine direkte Verlegung möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Reha-Einrichtung verlegt, sobald die Entscheidung des Kostenträgers vorliegt.

Kostenträger kann auch Ihre Krankenkasse sein, beispielsweise, wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind und daher ein Ausschlussgrund vorliegt.

Als Patientin oder Patient haben Sie Wahlrecht, wo die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) stattfinden soll. Sie können sich beispielsweise für die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee entscheiden.

Stationär, teilstationär oder ambulant?

Ob die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) stationär, ambulant oder teilstationär erfolgt, ist abhängig von der Schwere Ihrer Erkrankung.
Eine stationäre Anschlussheilbehandlung sichert eine umfassende physische und psychische Betreuung der Patientin oder des Patienten. Rund um die Uhr werden Sie unter fachärztlicher Aufsicht behandelt und betreut, was vor allem nach so schwerwiegenden Erkrankungen wie einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall von Bedeutung ist.
Eine teilstationäre Anschlussheilbehandlung kann erfolgen, wenn die Beeinträchtigung aufgrund der Erkrankung weniger schwerwiegend ist. Tagsüber befindet sich die Patientin oder der Patient zumeist in einer Reha-Einrichtung oder einem Krankenhaus. Am Abend kann in die gewohnte Umgebung zurückgekehrt werden. Tagsüber ist eine Rundumbetreuung gewährleistet.
Eine ambulante Anschlussheilbehandlung stellt eine intensive Nachbehandlung dar. Die Rehabilitationsleistung kann in den Tagesablauf der Patientin oder des Patienten integriert werden. Die Patientin oder der Patient kann die Leistungen in seinem gewohnten Umfeld in Anspruch nehmen, wenn er körperlich nicht zu stark eingeschränkt ist. Bei älteren, weniger mobilen Patienten ist eine hausambulante Anschlussheilbehandlung möglich, für die ein Pflegedienst in die Wohnung kommt.


Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB ) in der Privatklinik Jägerwinkel

Die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee bietet umfassende Leistungen für die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB). Sie erhalten eine ganzheitliche Behandlung mit klassischen Ansätzen aus der Schulmedizin, modernen High-Tech-Verfahren bis hin zu alternativen Heilmethoden. Im Fokus stehen sanfte Behandlungsverfahren.

Eine wichtige Rehabilitationsleistung in der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee ist die Orthopädie. Bei Rückenschmerzen und Sportverletzungen liegt der Fokus auf konservativen Behandlungsmethoden.

Die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee verfügt über ein psychosomatisches Fachzentrum, das bei der Behandlung von Erkrankungen medizinische, aber auch psychologische und soziale Faktoren berücksichtigt. Bei verschiedenen Erkrankungen wie Burnout kommt es auf eine ganzheitliche Behandlung an.

Ein wichtiger Bereich in der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee ist die Schmerztherapie. Zur Behandlung von Schmerzen werden biologische, psychologische und soziale Komponenten berücksichtigt. In der Neurologie werden moderne High-End-Verfahren für die Diagnose genutzt.

Zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma, Diabetes, Atemwegsbeschwerden, erhöhter Infektanfälligkeit sowie Krebserkrankungen steht das Fachzentrum für Innere Medizin und Kardiologie zur Verfügung. Nach einem stationären Aufenthalt erfolgt dort die medizinische Nachsorge. Chronische Erkrankungen werden behandelt. Bei nichtoperablen Tumorerkrankungen erhalten Patienten eine umfassende Begleitung.

Zu den Leistungen der Privatklinik Jägerwinkel gehören auch Ernährungsberatung und Diäten, die Teil der Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) sein können. Sie gewinnen mehr Vitalität und Lebensenergie. Eine schnellere und nachhaltigere Heilung ist mit dem richtigen Ernährungsprogramm möglich, da Komplikationen chronischer Erkrankungen vermieden werden können.

Einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt auch die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), da die Einheit von Körper, Geist und Seele im Mittelpunkt steht. Auch sie kann Teil der Anschlussheilbehandlung sein.

Bestandteil der Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) ist auch die Physiotherapie, die Ihnen in der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee zur Verfügung steht. Mit einem individuell auf Sie zugeschnittenen Maßnahmenplan werden Gesundheitsfaktoren aktiviert.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee auf Sie zugeschnittene Pflegemaßnahmen.

Möchten Sie eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen, ist Ihnen das Patientenmanagement der Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee gerne behilflich.

Jetzt Termin vereinbaren: +49802285649-434


Fazit:

Die Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB) dient der Wiederherstellung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Die Anschlussheilbehandlung ist eine Form der Rehabilitation. Eine orthopädische Rehabilitation ist sinnvoll, wenn Sie unter Beschwerden des Bewegungsapparates leiden. Sie muss nicht im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen. Eine Anschlussheilbehandlung erfolgt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und kann bei verschiedenen Krankheiten sinnvoll sein. Sie dient zur Linderung der Beschwerden und zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Die Lebensqualität wird verbessert. Die Privatklinik Jägerwinkel am Tegernsee bietet Ihnen umfassende Leistungen für eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung. Sie ist Ihnen auch behilflich, wenn Sie eine Rehabilitation beantragen möchten.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine spezielle Form der Rehabilitation. Für eine Rehabilitation ist kein Krankenhausaufenthalt Voraussetzung, während die Anschlussheilbehandlung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt.

Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussheilbehandlung erstreckt sich in der Regel über drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Therapieziel noch nicht erreicht wurde.

Wer trägt die Kosten für eine Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung (AHB )?

Kostenträger für eine Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung ist in der Regel die Rentenversicherung. Liegen Ausschlusskriterien vor, da Sie beispielsweise Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind, können die Kosten auch von der Krankenkasse getragen werden.

Wovon hängt es ab, ob die Anschlussheilbehandlung ambulant oder stationär erfolgt?

Es hängt von der Schwere der Erkrankung sowie Ihren körperlichen und psychischen Einschränkungen ab, ob eine Anschlussheilbehandlung stationär oder ambulant erfolgt. Ist die Erkrankung weniger schwerwiegend, kann eine ambulante Reha erfolgen.

Welche Zuzahlung muss eine Patientin oder ein Patient für die Reha leisten?

Bei einer stationären Reha muss pro Tag über einen Zeitraum von 14 Tagen eine Zuzahlung von 10 Euro geleistet werden.

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Quellen:

https://www.jaegerwinkel.de/aufenthalt/beratung-anmeldung/
https://www.ahb.info/
https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/orthopaedische-reha/
https://www.jaegerwinkel.de/kompetenzen/
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Anschlussrehabilitation-AHB/anschlussrehabilitation-ahb.html
https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/anschlussheilbehandlung/
https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/anschlussheilbehandlung/
https://reha-atlas.de/kleines-lexikon-der-reha/
https://www.kliniken-dr-voetisch.de/unsere-leistungen/stationaere-rehabilitation-und-ahb/

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